Warning beacons on private vehicles
Kennleuchten an Privatfahrzeugen
Sind Rundumleuchten an Privatfahrzeugen erlaubt?
Im täglichen Beratungsgespräch mit unseren Kunden werden wir oft gefragt ob der Gebrauch von gelben Rundumkennleuchten bei Privatfahrzeugen zulässig sei. Diese Frage muss etwas differenzierter betrachtet werden.
Die hierbei in Deutschland geltenden Verordnungen sind die:
Rundumkennleuchten zur mobilen Anwendung
Straßenverkehrsordnung (StVO)
StVO § 38 (3) [...] gelbes Blinklicht
Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
Quelle: gesetze-im-internet.de
Daher ist eine Verwedung von gelben Blinklicht vom Fahrzeug aus, in Gefahrensituationen, zulässig.
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
StVZO § 52 (4)
Mit einer [...] Kennleuchten für gelbes Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:
1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen nach DIN 30710 gekennzeichnet sind.
2. Müllabfuhr welche ebenfalls durch rot-weiße Warnmarkierungen nach DIN 30710 gekennzeichnet ist,
3. anerkannte Pannenhilfsfahrzeuge,
4. anerkannte Begleitfahrzeuge für Schwertransporte.
Quelle: gesetze-im-internet.de
Nach der StVZO § 52 (4) sind Rundumkennleuchten nur bei den oben genannten Fahrzeugen - ohne Sondergenehmigung nach §70 STVZo - eintragungsfähig.
Bei weiteren Fragen und näheren technischen Angaben zur Zulässigkeit von Rundumkennleuchten können Sie jederzeit unser Fachberaterteam kontaktieren.
Erfahrungsgemäß ändern sich gesetzliche Bestimmungen unregelmäßig, daher kann die LED-MARTIN GmbH keine Gewähr zur Vollständigkeit der hier dargestellten Angaben übernehmen.
Are rotating beacons allowed on private vehicles?
In our daily consultations with customers, we are often asked whether the use of amber rotating beacons on private vehicles is permitted. This question requires a more nuanced answer.
The applicable regulations in Germany are as follows:
Rotating beacons for mobile use
German Road Traffic Regulations (StVO)
StVO § 38 (3) [...] Amber Flashing Light
Amber flashing light serves as a warning of danger. It may be used in fixed locations or from vehicles. Use from vehicles is only permitted to warn of work or accident sites, unusually slow-moving vehicles, or vehicles with unusual width or length, or with unusually wide or long loads.
Source: gesetze-im-internet.de
Therefore, the use of amber flashing lights from vehicles is permitted in hazardous situations.
German Road Traffic Licensing Regulations (StVZO)
StVZO § 52 (4)
Vehicles may be equipped with warning beacons for amber flashing light – rotating beacons – if they meet the following criteria:
-
Vehicles used for the construction, maintenance, or cleaning of roads, marked with red-and-white warning markings in accordance with DIN 30710.
-
Waste collection vehicles, also marked with red-and-white warning markings in accordance with DIN 30710.
-
Recognized roadside assistance vehicles.
-
Recognized escort vehicles for heavy transports.
Source: gesetze-im-internet.de
According to StVZO § 52 (4), rotating warning beacons are only eligible for registration on the vehicle types listed above — without requiring a special permit under § 70 StVZO.
Bei weiteren Fragen und näheren technischen Angaben zur Zulässigkeit von Rundumkennleuchten können Sie jederzeit unser Fachberaterteam kontaktieren.
Erfahrungsgemäß ändern sich gesetzliche Bestimmungen unregelmäßig, daher kann die LED-MARTIN GmbH keine Gewähr zur Vollständigkeit der hier dargestellten Angaben übernehmen.