Wer darf gelbe oder blaue Rundumkennleuchten verwenden? Alle Vorschriften, Zulassungsvoraussetzungen und technischen Anforderungen nach StVZO und ECE-R65.
Was sind Rundumkennleuchten?
Rundumkennleuchten (Rundumlicht, Blaulicht oder Gelblicht) sind Warnleuchten, die ihr Licht in alle Richtungen (360°) abstrahlen und in einer charakteristischen Blinkfolge betrieben werden. Sie dienen dazu, andere Verkehrsteilnehmer auf besondere Gefahren, Sonderfahrzeuge oder Einsatzsituationen hinzuweisen.
Die Farbe der Kennleuchte bestimmt, welche Fahrzeuge sie verwenden dürfen: Blaues Blinklicht ist Fahrzeugen der Polizei, Feuerwehr und des Rettungsdienstes vorbehalten. Gelbes Blinklicht (auch „Warnorange") ist für eine Vielzahl von Nutz- und Sonderfahrzeugen zulässig.
Lichtfarben und berechtigte Fahrzeuge
| Lichtfarbe | Rechtsgrundlage | Berechtigte Fahrzeuge |
|---|---|---|
| Blau | § 52a StVZO | Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, THW, Bundeswehr (Sanität), Katastrophenschutz |
| Gelb/Orange | § 52 Abs. 4 StVZO | Fahrzeuge der Straßenunterhaltung, Winterdienst, Abschleppfahrzeuge, Kranfahrzeuge, Sondertransporte, Begleitfahrzeuge, Landmaschinen auf öffentlichen Straßen |
| Grün | Bundesimmissionsschutzgesetz | Fahrzeuge des Bergrettungsdienstes (selten) |
Technische Anforderungen (ECE-R65)
| Parameter | Klasse 1 (Straßen/Autobahngeschw.) | Klasse 2 (unter 25 km/h) |
|---|---|---|
| Mindestlichtstärke | ≥ 200 cd | ≥ 70 cd |
| Blitzfrequenz | 2–4 Hz (60–240 Blitze/Min.) | 2–4 Hz |
| Sichtbarkeit | 360° horizontal | 360° horizontal |
| Vertikaler Sichtwinkel | ±5° bis ±10° | ±5° |
| Prüfzeichen | E-Prüfzeichen (ECE-R65) | E-Prüfzeichen (ECE-R65) |
| EMV | ECE-R10 | ECE-R10 |
Montage und Abdeckung
Montageort
Rundumkennleuchten werden üblicherweise auf dem Fahrzeugdach montiert, um eine freie 360°-Sichtbarkeit zu gewährleisten. Der Montageort muss so gewählt werden, dass keine Teile des Fahrzeugs die Sichtbarkeit einschränken.
Abdeckpflicht
Wenn die Leuchten nicht im Einsatz sind, müssen gelbe Kennleuchten je nach Fahrzeugtyp und Zulassung abgedeckt oder abgebaut werden. Manche Fahrzeuge haben eine Genehmigung zur dauerhaften Montage ohne Abdeckung.
Schaltung
Die Kennleuchte muss vom Fahrersitz aus bedienbar sein. Bei Fahrzeugen der Straßenunterhaltung ist oft eine automatische Aktivierung beim Einlegen bestimmter Getriebegänge oder beim Einsatz von Arbeitsgeräten zulässig.
Fragen zu Rundumkennleuchten? Wir beraten Sie gerne.
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